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Psychotherapie

Mein Behandlungsspektrum umfasst alle psychischen Erkrankungen bei erwachsenen Personen. Zum Beispiel:

  • Anpassungsstörungen (z.B. während und nach Lebenskrisen, großen Veränderungen, schweren Erkrankungen)
  • Depressive Erkrankungen
  • Angststörungen (Panikstörung, spezifische Phobien, soziale Phobie)
  • Zwangsstörungen
  • somatoforme / „psychosomatische“ Störungen, Schmerzstörungen
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • anhaltende Störungen des Verhaltens und der Beziehungsgestaltung / Persönlichkeitsstörungen
  • Essstörungen

Verhaltenstherapie ist von den Krankenkassen anerkannt, die Kosten werden von ihnen getragen. Zum Ablauf finden Sie weiter unten eine Übersicht.

 

Psychokardiologie-Gruppe: Eine Gruppentherapie für Menschen mit Herzerkrankung und  psychischen Beschwerden. Bei Interesse melden Sie sich gern per Mail für ein Erstgespräch.

Was ist Verhaltenstherapie?

Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes, von den Krankenkassen anerkanntes Verfahren zur Behandlung von psychischen Erkrankungen. Sie geht davon aus, dass Menschen während ihres gesamten Lebens aus Erfahrung lernen und ihr Verhalten aufgrund dieser Lernerfahrungen ändern. Dabei entwickeln wir Muster, wie wir die Welt wahrnehmen, mit unserem Körper und unseren Gefühlen umgehen, und wie wir mit anderen Menschen interagieren.

In aller Regel helfen diese Muster uns dabei, unseren Alltag zu bewältigen. Manche Muster erweisen sich früher oder später als hinderlich. Sie führen zu dann zu psychischen Symptomen (z. B. Niedergeschlagenheit, Angst, Schlafstörungen, Kopfschmerzen) und in der Folge auch zu komplexen psychischen Erkrankungen.

In der Verhaltenstherapie versuchen wir, die individuellen Muster zu identifizieren, die zu dem Problem geführt haben, sie zu überprüfen und gegebenenfalls durch neue, hilfreichere Denk- und Verhaltensweisen zu ersetzen.

Zu den wesentlichen Therapiezielen gehört dabei immer, die belastende Symptomatik abzubauen und die nötigen Kompetenzen zur eigenständigen Problembewältigung zu stärken.

Ablauf und Kostenübernahme

Kontakt aufnehmen


Sie rufen mich an oder senden eine Mail und wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch. Sollte kein Therapieplatz frei sein, besprechen wir, ob eine Aufnahme auf die Warteliste sinnvoll ist.

Erstgespräch


In diesem Gespräch haben Sie die Gelegenheit, mir ihr Anliegen zu schildern und sich einen Eindruck von mir und meiner Arbeit zu schaffen. Ich mache mir ein Bild von Ihrer Problematik und gebe Ihnen eine erste Einschätzung.

Diagnostik, Ziele und Behandlungsplan


In bis zu vier weiteren, sogenannten probatorischen Sitzungen sammeln wir gemeinsam Informationen zu Ihrer Problematik und deren Entstehungsgeschichte. Ziel der Diagnostik ist es, festzustellen, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt. Wir erarbeiten Ziele der Behandlung sowie einen individuellen Therapieplan.

Wenn sie dann eine Therapie bei mir durchführen möchten, stellen wir bei Ihrer Krankenkasse den Antrag auf Psychotherapie. Hierfür ist das Einholen eines Berichts Ihres Hausarztes notwendig. Sobald die Kostenzusage der Krankenkasse vorliegt, können wir mit der Behandlung beginnen.

Therapiedauer und -inhalte


Die Dauer der Behandlung ist von der Art und Ausprägung Ihrer Problematik abhängig. Die Termine finden in der ersten Therapiephase normalerweise einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten.

Um die zu Therapiebeginn ins Auge gefassten Ziele zu erreichen ist es wichtig, bisherige Muster und Denkweisen zu benennen, sich Ängsten zu stellen und neue Verhaltensweisen auszuprobieren.

Therapieende


Die positiven Veränderungen sollen langfristig in Ihrem Leben etabliert werden. Hierfür werden die Abstände zwischen den Sitzungen schrittweise vergrößert.

Information für Privatpatienten:

In der Regel ist eine Kostenübernahme von psychotherapeutischen Leistungen durch die private Krankenversicherung gegeben. Die Versicherungskonditionen können sich im Einzelfall unterscheiden. Zumeist werden die Kosten für max. fünf Probatorische Sitzungen übernommen.

Psychotherapie ist zudem beihilfefähig. Dazu werden vor Beginn der Behandlung bis max. 5 Probegespräche, die sogenannten probatorischen Sitzungen, durchgeführt. Entscheiden sich die Patientin oder der Patient und Therapeutin oder Therapeut für eine Psychotherapie, stellen sie gemeinsam einen Antrag bei der Krankenversicherung, sofern ein Gutachterverfahren vertraglich vorgesehen ist. Gleiches gilt für die Beihilfe. Sowohl für eine Kurzzeittherapie (25 Sitzungen) als auch für eine Langzeittherapie (60 bis max. 80 Sitzungen) schreibt die Therapeutin oder der Therapeut einen Bericht zur Begründung der Notwendigkeit der Psychotherapie. Dieser wird in einem verschlossenen Umschlag an eine externe Gutachterin oder einen externen Gutachter zur Prüfung übermittelt. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenversicherung bzw. auch die Beihilfestelle unter Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahme, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der Patientin oder dem Patienten mit.